Meisterprüfungsvorbereitungskurs
Der Meisterkurs beginnt jedes Jahr im Mai mit den Teilen 3 und 4, und im Oktober mit den Teilen 1 und 2.
Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung
im Glaserhandwerk Glasveredlerhandwerk (früher Glasschleifer) Glas- und Porzellanmalerhandwerk Handwerk allgemein, nur TEILE 3+4 (gültig für alle Gewerke)
1. Allgemein/Zielsetzung 2. Unterrichtsorganisation/Schulorganisation 3. Unterrichtsangebot 4. Teilnahmebedingungen 5. Anmeldung 6. Teilnehmerkosten 7. Finanzielle Förderung 8. Versicherung 9. Kündigung 10. Meisterprüfung 11. Sonstiges
1. Allgemein/Zielsetzung Der Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung im • Glaserhandwerk • Glasveredlerhandwerk • Glas- und Porzellanmalerhandwerk wird von der Gesellschaft für berufliche Förderung (nachfolgend GbF genannt) des Glaserhandwerks in dem modernen Schulungsraum in 53359 Rheinbach, Kleine Heeg 10A, durchgeführt. Ziel des Vorbereitungskurses ist es, den Teilnehmern ein an den aktuellen Bedürfnissen orientiertes Unterrichtsangebot zur Verfügung zu stellen. Grundlage hierfür sind die jeweils gültigen Berufsordnungsmittel für die Anforderungen der Meisterprüfung. 2. Unterrichtsorganisation/Schulorganisation Der Vorbereitungskurs ist eine Maßnahme, die die besonderen Bedürfnisse der Erwachsenenbildung dahingehend berücksichtigt, da sie am Wochenende durchgeführt wird. Die kompakte Vorbereitung erfolgt für alle vier Prüfungsteile der Meisterprüfung. Die 20 Unterrichtsstunden am Wochenende verteilen sich auf
• freitags 9.45 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.45 Uhr bis 18.30 Uhr • samstags 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.55 Uhr
Der Vorbereitungskurs findet an 41 Wochenenden statt (820 Gesamtstunden). Der Unterrricht ist regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Zeit- und Lehrplan des Vorbereitungskurses schließen eine Selbstbestimmung über die Teilnahme an dem Unterricht aus. Im Verhinderungsfalle haben sich die Meisterschüler schriftlich zu entschuldigen. 3. Unterrichtsangebot Die Unterrichtsinhalte sind auf die Anforderungen in der Meisterprüfung abgestimmt. Das Fächerangebot zu den einzigen Prüfungsteilen sieht u.a. vor:
Teil I Praktischer Hauptteil Kunstverglasung Ganzglasanlagenbau Schleifen Ätzen Strahlen
Teil II Fachtheoretischer Hauptteil Fachrechnen Technisches Zeichnen Fachtechnologie Grund- und Fachregeln VOB Teil A + B Fachliche Vorschriften Grundlagen der Baustatik Arbeitsschutz/Unfallverhütung Gestaltung Gestaltungslehre Stilkunde Werkstoffkunde Kalkulation Vorkalkulation
Teil III Wirtschaftlicher und rechtlicher Hauptteil Wirtschaftslehre Rechts- und Sozialkunde Buchführung
Teil IV
Berufs- und arbeitspädagogischer Hauptteil Grundfragen der Berufsbildung Planung und Durchführung der Ausbildung Der Jugendliche in der Ausbildung Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung Die fachpraktischen Unterrichte finden in den Werkstätten der Staatlichen Glasfachschule Rheinbach, Zu den Fichten 19, statt. 4. Teilnahmebedingungen Mit der Anmeldung zu dem Vorbereitungskurs wird die Teilnahme verbindlich. Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Einladung vor Veranstaltungsbeginn. Die GbF behält sich Terminänderungen sowie inhaltliche Änderungen vor. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Träger sind ausgeschlossen, sofern sie durch ihn nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Persönliche Voraussetzungen: 1.Gesellenprüfung in einem der o.g. Handwerke oder in einem damit verwandten Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung oder eine Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichem Gewerbe 2.Andere Bewerber, die gem. §10 der Meisterprüfungsordnung zugelassen werden. 5. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt mit einem besonderen Vordruck, der bei der GbF des Glaserhandwerks mbH angefordert oder online (siehe oben rechts) ausgefüllt werden kann. Mit der Anmeldung sind einzureichen: a) eigenhändig geschriebener Lebenslauf (tabellarisch), wobei der berufliche Werdegang vollständig darzulegen ist. b) Abschrift bzw. Fotokopie des Abschlußzeugnisses der Berufsschule. c) Fotokopie des Gesellenbriefes d) Zeugnisse bzw. Bescheinigungen zum Nachweis der Gesellentätigkeit im Glaserhandwerk e) 1 Lichtbild f) Anmeldegebühr in Höhe von 430,00 EURO (zu überweisen auf das Konto der Gesellschaft Nr. 335 4420 bei der Deutschen Bank AG in Rheinbach, BLZ 380 700 59). Tritt der Bewerber von der verbindlichen Anmeldung zurück, werden 378,00 EURO der Anmeldegebühr erstattet. Der Vorbereitungskurs findet bei einer Mindestteilnehmerzahl von 16 statt. Die Höchst-Teilnehmerzahl ist auf 34 personen begrenzt. Gehen mehr Einmeldungen ein, so erfolgt die Berücksichtigung nach der Reihenfolge des Posteingangs. 6. Teilnehmerkosten a) Die Teilnehmerkosten für den Vorbereitungskurs betragen 3290,— EURO. Die Zahlung dieser Gebühr erfolgt in Raten: 430,00 EURO Anmeldegebühr mit der Anmeldung 810,00 EURO vor Beginn des 1. Lehrgangsabschnittes 750,00 EURO vor Beginn des 2. Lehrgangsabschnittes 650,00 EURO vor Beginn des 3. Lehrgangsabschnittes 650,00 EURO vor Beginn des 4. Lehrgangsabschnittes Die Zahlungstermine werden Ihnen mitgeteilt. Die Teile I + II/III/IV sind auch separat absolvierbar.
Die Teile III + IV werden jedoch nur dann durchgeführt, wenn für beide Teile jeweils mindestens 12 Teilnehmer angemeldet sind. (Preis für die Teile I + II: z.Zt. ¤ 2.256,00); Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
b) Kosten der Lehrmittel und Bücher: Für Lehrmittel und Bücher müssen vom Lehrgangsteilnehmer Gesamtkosten von ca. 310,— EURO getragen werden. Die Lehrmittel werden im Rahmen von Sammelbestellungen bezogen. Eine genaue Aufstellung geht Ihnen mit der Zulassungsbestätigung zu. 7. Finanzielle Förderung Nach dem Ausbildungsförderungsgesetz kann der Teilnehmer das Meister-BAföG beantragen. Die Anträge werden von der Geschäftstelle ausgegeben und weitergeleitet. 8. Versicherungen Die Lehrgangsteilnehmer genießen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg. 9. Kündigung Die Teilnahme an der beruflichen Fortbildungsmaßnahme kann vom Lehrgangsteilnehmer ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Maßnahme-Abschnittes schriftlich gekündigt werden. Die bis zum Ende des infragekommenden Maßnahme-Abschnittes zu zahlenden Lehrgangsgebühren werden im Falle einer Kündigung nicht erstattet. 10. Meisterprüfung Die Meisterprüfung wird durch die Handwerkskammer zu Köln durchgeführt, und zwar in der Regel am Ende des Vorbereitungskurses. Anträge für die Zulassung werden über die Geschäftsstelle der GbF weitergeleitet. Prüfungstermine und Prüfungsgebühren werden von der Handwerkskammer zu Köln festgesetzt. Die Meisterprüfung umfaßt folgende Prüfungsteile:
1. Praktische Prüfung, Meisterstück, Arbeitsproben
2. Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
3. Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
4. Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Teilnehmer, die bereits eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerksberuf abgelegt haben, sind von den Prüfungsteilen 3 und 4 befreit. Ebenso Teilnehmer des Vorbereitungskurses, die die Teile 3 und 4 bereits erfolgreich abgelegt haben.
11. Sonstiges Preise, Termine, Stundenzahl (Die Meisterkurse beginnen nach gegenwärtiger Planung jeweils im Mai) und Inhalte werden zeitgemäß (u.a. von der Teilnehmerzahl abhängig) angepasst und bedingen daher keinen Rechtsanspruch.
|